LE FIGARO IST VERTRAGSPARTNER ALLER KRANKENKASSEN
Nach § 126 des Sozialgesetzbuches Teil V dürfen Hilfsmittel (Perücken, Haar-Integrationen, ...) nur noch von Vertragspartnern der Krankenkassen abgegeben werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
LE FIGARO hat das Verfahren der Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich durchlaufen.
LE FIGARO erfüllt die Anforderungen.
LE FIGARO ist damit zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionellen Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt.
LE FIGARO bittet in jedem Fall um telefonische Terminabsprache, damit Sie auch individuell betreut werden können.
Tel.: 07161/68 61 60